Aktuallisierung dieses Beitrags vom 1. Mai: Leider wurde eine Entscheidung aus nicht bekannten Gründen auf kommende Woche 6. Mai vertagt. Also weiter hoffen und Daumen drücken.

Am Donnerstag 30. April könnte eine positive Entscheidung zur schrittweise Aufnahme des Sportbetriebs getroffen werden. Am Mittwoch, 28.4.2020, wurde aus der Konferenz der Sportministerinnen und Sportminister der Länder ein positiver Beschluss und Empfehlung für die Ministerpräsidenten gefast. Darin hält die Sportministerkonferenz eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes für angemessen. Hier einen Auszug des Vorschlags:

Beschluss
Die Sportministerkonferenz (SMK) dankt den Sportorganisationen in Bund und Ländern, den Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden, den vielen Ehrenamtlichen und den Sportlerinnen und Sportlern für ihren verantwortungsvollen Umgang mit den Auswirkungen des Corona-Virus und die große Geduld für die damit verbundenen Belastungen.
Die SMK hält eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs, insbesondere von Sportvereinen, im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens für dringend erforderlich. Die SMK betont, dass sie mit diesem Papier einen Rahmen aufzeigt, innerhalb dessen die Länder nach Maßgabe der jeweiligen Erkenntnisse der 1. Lockerungsstufe konkrete Schritte beschließen können. Dabei müssen die Ziele des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unverändert im Mittelpunkt stehen.

Die SMK hält daher eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes wie folgt für angemessen:Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

Lass uns die Daumen drücken, das dieser Vorschlag beschlossen wird.

Thomas